§ 3 KO
§ 6 Abs 2 ZPO
§ 78 EO
Der Gemeinschuldner ist als Verpflichteter in einem zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung eines Absonderungsgläubigers auf Massebestandteile geführten („reinen“) Exekutionsverfahren nicht berechtigt, neben dem Masseverwalter ohne Genehmigungserfordernis selbstständig Rechtsmittel zu ergreifen (Verweis auf 3 Ob 251/99d [=ZIK 2000/204, 162] und SZ 70/79).