Der Autor beschäftigt sich mit der Pfandrechtsbegründung durch Zeichen und dem Erlöschen durch Rückstellung oder Entfernen der Zeichen. Betrachtet wird insb die neuere Rsp zur Verpfändung bzw Sicherungsübereignung von Gesamtsachen, Buchforderungen und GmbH-Anteilen, wobei jeweils auch eine Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen in der Lehre erfolgt.