Der Autor beschäftigt sich mit den Problemen, die sich auf Grund der mangelnden Publizität bei der Begründung eines Superädifikats bei der grundbücherlichen Kreditsicherung ergeben; etwa, dass der Gläubiger bei Pfändung der Liegenschaft kein Pfandrecht am Gebäude erhalte. Der Autor setzt sich mit einzelnen Rechtsansichten bzw bisherigen Reformvorschlägen auseinander und behandelt auch gebührenrechtliche Überlegungen bei Errichtung eines Superädifikats.