Der Autor beschäftigt sich mit Problemen des Schadenersatzanspruchs bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Masseverwalter. So bemesse sich der Schadenersatzanspruch bei Austritt des Arbeitnehmers nach den Regeln der Kündigungsentschädigung, insb gelte die dreimonatige Sperre der Anrechnung eines anderweitigen Einkommens. Behandelt wird auch das Problem des Ruhens von Leistungen aus der Arbeitslosen- bzw Krankenversicherung trotz nur quotenmäßig abgefundener Schadenersatzansprüche.