Der Autor untersucht anlässlich einer kürzlich ergangenen Vorabentscheidung des EuGH (s ZIK 2001/115, 64) und unter Heranziehung der bisherigen VfGH-Jud die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität der Mindestkörperschaftsteuer. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Ansicht des Autors vor allem in der Heranziehung der Nennkapital- anstatt der Eigenkapitalrendite zur Beurteilung der Mindestkörperschaftsteuer sowie wegen sachlich nicht begründeter Systemverstöße und Inländerdiskriminierung. Gemeinschaftsrechtliche Bedenken bestünden in der oft nicht realisierbaren Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer auf künftige Abschlusszahlungen und der Firmenbucheintragung als Rechtsgrundlage der Mindestkörperschaftsteuer sowie hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit.