Die Autorin beschäftigt sich mit dem bei nicht dem MRG unterliegenden Vertragskonstruktionen gelegentlich an die Stelle eines Miet- oder Leasingvertrags tretenden dinglichen Fruchtgenussrecht an beweglichen Sachen. Behandelt wird dabei vor allem der Charakter als Aussonderungsrecht, die Anwendung der Bestimmungen über die Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften sowie das Problem der Verwertbarkeit der mit einem dinglichen Fruchtgenussrecht belasteten Sache.