Der Autor behandelt Fragen der Wissenszurechnung bei Organen und sonstigen Gehilfen unter Berücksichtigung bankenspezifischer Probleme. Besondere Beachtung schenkt er dem in Österreich bisher kaum behandelten Problembereich der handlungsunabhängigen Wissenszurechnung. Er erarbeitet Lösungsvorschläge für das österreichische Recht, wobei er insb zwischen der Zurechnung des Wissens des unbeteiligten Gehilfen an den Geschäftsherren und der Zurechnung des Wissens des Geschäftsherren an den handelnden Gehilfen unterscheidet und mit Hilfe dieser Überlegungen eine Zurechnungskette zwischen dem handelnden und dem unbeteiligten Gehilfen konstruiert. Weitere Themen sind die Frage, ob auch privates Wissen zugerechnet werden kann; das Verhältnis zwischen der Wissenszurechnung im Allgemeinen und gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten, insb dem Bankgeheimnis und dem Insiderhandelsverbot; und die Anwendbarkeit der Regeln über die Wissenszurechnung auf selbstständige Hilfspersonen und im Konzernverbund.