Der Autor informiert über das EuGH-Urteil, das der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer Vereinbarkeit mit dem EG-Recht, namentlich der Kapitalverkehrsteuer-RL, bestätigt (s ZIK 2001/115, 64). Er legt insb die Begründung des EuGH dar, warum die Mindestkörperschaftsteuer unter keine der in Art 10 dieser RL untersagten indirekten Steuern fällt.