Der Autor setzt sich aus Anlass der EuGH-Rsp in den Rechtssachen Mosbaek und Everson mit der darauf Bezug nehmenden Judikatur des OGH auseinander. Er kritisiert die aufgrund eines unrichtigen Verständnisses der E Mosbaek voreilig vorgenommene Abkehr des OGH von seiner bisherigen Rsp, wonach Insolvenz-Ausfallgeld nach dem im Sozialversicherungsrecht bei unselbstständig Erwerbstätigen geltenden Territorialitätsprinzip nur bei Beschäftigung im Inland und nach dem ebenfalls zu beachtenden Versicherungsprinzip nur dann gebühre, wenn Beiträge im Inland geleistet wurden bzw zu leisten waren. Den weiteren Ausführungen des OGH, wonach die Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens dem Insolvenztatbestand des Art 2 der RL 80/987/EWG entspreche, stimmt der Autor zu.