Die Autoren erörtern Rechtsfolgen der Rücktrittserklärung des Masseverwalters. Nach allgemeinen Ausführungen zum § 21 KO beschäftigen sie sich genauer mit den Rechtsfolgen eines Rücktritts des Masseverwalters von einem Bauvertrag über unteilbare bzw teilbare Leistungen. Zum Schluss gehen die Autoren noch auf Besonderheiten bei Bauverträgen ein, wie die Behandlung des Haftungsrücklasses im Fall des Rücktritts nach § 21 KO und den Einfluss der ÖNormen auf das Wahlrecht des Masseverwalters.