Der Autor kritisiert die Begründung der Entscheidung, in der der OGH die Vereinbarung einer Prämie für krankenstandsfreie Wochen wie auch einer Prämie für die Nichtinanspruchnahme von Postensuchtagen als nichtig qualifizierte und deshalb einen gem § 1 Abs 3 IESG ausgeschlossenen Anspruch annahm. Folgerichtig wäre die Ablehnung des Insolvenz-Ausfallgeldes damit zu begründen gewesen, dass infolge der Nichtigkeit überhaupt kein Anspruch vorlag, daher auch kein Anspruch nach dem IESG gesichert sein konnte.