Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob die Beendigung des dem gepfändeten Bezug zugrunde liegenden Arbeitsvertrags auch zu einer Beendigung der Gehaltsexekution führt, wenn die Parteien zugleich oder zumindest innerhalb von sechs Monaten einen freien Dienstvertrag vereinbaren, oder ob sich das Pfandrecht diesfalls auf die Bezüge aus dem freien Dienstvertrag erstreckt.