Die Europäische Kommission hat am 28. 3. 2001 die Beschwerdeverfahren 99/4928 bzw 99/4929 gegen Österreich betreffend die Regelungen über die Zuerkennung der Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands (s § 12 IEG) zu den Akten gelegt. Ausgelöst wurden die Verfahren von einem Antragsteller, der erfolglos diese Stellung angestrebt hatte. Ebenfalls beendet hat die Kommission die parallelen Beschwerdeverfahren gegen KSV und AKV.