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EU-Kommission akzeptiert die österreichischen Gläubigerschutzverbandsregelungen

ZIK aktuellZIK 2001/69ZIK 2001, 37 Heft 2 v. 25.4.2001

Die Europäische Kommission hat am 28. 3. 2001 die Beschwerdeverfahren 99/4928 bzw 99/4929 gegen Österreich betreffend die Regelungen über die Zuerkennung der Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands (s § 12 IEG) zu den Akten gelegt. Ausgelöst wurden die Verfahren von einem Antragsteller, der erfolglos diese Stellung angestrebt hatte. Ebenfalls beendet hat die Kommission die parallelen Beschwerdeverfahren gegen KSV und AKV.

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