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Rechtsänderung

ZIK aktuellZIK 2001/66ZIK 2001, 37 Heft 2 v. 25.4.2001

Mit BGBl II 2001/107 wurde die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz geändert. Insb ist nunmehr für die Einbringung von Kosten (§§ 224 ff Geo ) zentral für das gesamte Bundesgebiet die Einbringungsstelle in Verbindung mit der Verwahrungsabteilung beim OLG Wien zuständig.

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