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Grenzbetrag für Entgeltansprüche erfasst nicht Sonderzahlungen

Judikatur ZIKZIK 2001/120ZIK 2001, 70 Heft 2 v. 25.4.2001

§ 1 Abs 4 IESG
§ 45 Abs 1 ASVG

Der Grenzbetrag an Insolvenz-Ausfallgeld gem § 1 Abs 4 IESG erfasst nur das laufende Entgelt unter Ausschluss der Sonderzahlungen, denn für diese gilt eine andere Höchstbeitragsgrundlage in Höhe des 60-fachen des gem § 45 Abs 1 ASVG auf den Kalendertag entfallenen Betrages. Entsprechendes gilt auch bei Sicherung der Kündigungsentschädigung.

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