§ 1 IESG
§ 879 ABGB
Ergibt ein Fremdvergleich, dass bei längerem Stehenlassen von Entgeltansprüchen ein atypisches Arbeitsverhältnis vorliegt, gebührt wegen sittenwidriger Verlagerung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds kein Insolvenz-Ausfallgeld.