Mit Einführungserlass vom 14. 11. 2000, GZ 09 4501/58-IV/9/00, hat das BMF die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) 20002)herausgegeben. Diese stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die UStR 2000 sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2000 ausgeführt werden bzw sich ereignen.