§ 44 KO, § 48 KO, § 149 KO, § 156 KO
§ 1392 ABGB
Ein durch Sicherungszession entstandenes Absonderungsrecht erlischt durch spätere Rückzession zum Inkasso. Die Inkassozession, bei der es sich um eine Art (uneigennützige) Treuhand handelt, begründet vielmehr ein Aussonderungsrecht des Zedenten im Konkurs des Treuhänders. Dieses wird auch durch die Annahme der Zwangsausgleichsquote nicht berührt.