§ 20 KO, § 42 KO
§ 1438 ABGB
§ 215 BAO
Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung auf einem Abgabenkonto durch den Masseverwalter ist der umgebuchte bzw überrechnete Betrag diesem auszuzahlen.
§ 20 KO, § 42 KO
§ 1438 ABGB
§ 215 BAO
Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung auf einem Abgabenkonto durch den Masseverwalter ist der umgebuchte bzw überrechnete Betrag diesem auszuzahlen.