Die Autoren beschäftigen sich mit der Haftung des Wirtschaftstreuhänders bei Tätigwerden im Umfeld des URG, wobei zwischen der Tätigkeit als Berater und als Abschlussprüfer unterschieden wird. Insb wird auch das Verhältnis zwischen der Haftung des Geschäftsführers und des Wirtschaftstreuhänders untersucht.