Der Autor wendet sich gegen die Ansicht des OGH, wonach der Sicherungszessionar, der die Forderung zum Inkasso an den Sicherungszedenten zurückzediert, wegen seiner Treugeberstellung Aussonderungsberechtigter in dessen Konkurs ist. Der Inkassozedent, der vor der Inkassozession nicht uneingeschränkter Eigentümer der Forderung war, könne durch diese nicht mehr Rechte erlangen, als ihm davor zustanden, es bleibe daher bei einem bloßen Absonderungsrecht.