§ 27 KO, § 31 KO
Nach stRsp kann eine Anfechtungsklage auch nur ein Leistungsbegehren enthalten. Sie ist schlüssig, wenn der Anfechtungstatbestand aufgezeigt wird und die Anfechtungsgründe durch Tatsachenbehauptungen gedeckt sind. (Nur Leitsatz.)
§ 27 KO, § 31 KO
Nach stRsp kann eine Anfechtungsklage auch nur ein Leistungsbegehren enthalten. Sie ist schlüssig, wenn der Anfechtungstatbestand aufgezeigt wird und die Anfechtungsgründe durch Tatsachenbehauptungen gedeckt sind. (Nur Leitsatz.)