Der Autor beschäftigt sich anlässlich einer E des OGH mit dem Aufleben von Sicherungsgeschäften bei Anfechtung der Erfüllung der Hauptschuld. Er wendet sich gegen das vom OGH vertretene pauschale Wiederaufleben und plädiert für eine einzelfallbezogene Beurteilung, insb unter Berücksichtigung des Vertrauens des Sicherungsgebers auf eine Entlassungserklärung, auf die Anfechtungsgründe und die Art der Bereinigung der Anfechtungsansprüche durch den Gläubiger.