Anhand spezieller Fallkonstellationen erörtert die Autorin das Merkmal der Verringerung des gemeinschuldnerischen Vermögens im Tatbestand der betrügerischen Krida nach § 156 StGB. Untersucht wird die Verschiebung einer Schuld zwischen privatem und betrieblichem Vermögen eines Einzelnen sowie zwischen einer Gesellschaft und deren Gesellschaftern.