Der Autor befasst sich mit einigen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 13c WEG und den Antworten des OGH auf diese. Konkret geht es um die Antragsfrist, die Fassung des Klagebegehrens und das Verhältnis der Anmerkung des § 13c WEG zur Streitanmerkung.