Harald Hess ist insb durch seinen Kommentar zur dKO bekannt, den er zuletzt noch 1998 in 6. Auflage veröffentlichte (s ZIK 1999, 131). Kurz danach legt er nun einen Großkommentar zur im Vorjahr in Kraft getretenen InsO vor. Aus einem sind drei Bände geworden: Der erste enthält die eigentliche Kommentierung der InsO; der zweite den Kommentar zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und zum EinführungsG zur InsO (EGInsO); der dritte ein Entscheidungsregister mit Fundstellen und das Stichwortverzeichnis.