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Sicherung eines Anfechtungsanspruchs / Streitwert der Anfechtungsklage

Judikatur ZIKZIK 2000/227ZIK 2000, 177 Heft 5 v. 25.10.2000

§ 13 AnfO
§ 379 EO
§ 54 Abs 2 JN
§ 500 Abs 3 ZPO

Ein auf die Hereinbringung eines Geldbetrags gerichteter Anfechtungsanspruch ist ein Geldanspruch, der demgemäß auch (nur) mit den Mitteln des § 379 EO sicherungsfähig ist (Verweis auf SZ 53/46). Aus diesem Grunde bedarf es auch keines (gesonderten) Bewertungsausspruches durch das RechtsmittelG.

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