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Riedler, Anm zu OGH ÖBA 2000, 524 (526):

Fachliteratur ZIKZIK 2000/152ZIK 2000, 130 Heft 4 v. 25.8.2000

Der Autor billigt im Ergebnis die Ansicht des OGH, dass bei Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte die Haftung eines Bürgen auch für Verbindlichkeiten zu bejahen sei, die in seiner schriftlichen Bürgschaftserklärung nicht aufgezählt wurden; dabei geht der Autor näher auf die Auslegung solcher Erklärungen ein.

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