Der Autor nimmt kritisch zur E des OGH Stellung, in der in Bezug auf Auslandsvermögen eines Gemeinschuldners das Territorialitätsprinzip und damit die Außerachtlassung dieses Vermögens vertreten wurde (vgl ZIK 2000/21, S 20).
Der Autor nimmt kritisch zur E des OGH Stellung, in der in Bezug auf Auslandsvermögen eines Gemeinschuldners das Territorialitätsprinzip und damit die Außerachtlassung dieses Vermögens vertreten wurde (vgl ZIK 2000/21, S 20).