Die Exekutionsordnungs-Novelle 2000 (s ZIK 2000/95, S 73) wurde im BGBl I 2000/59 kundgemacht.
Die Änderungen des Strafgesetzbuchs über die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (s ZIK 2000/92, S 73) wurde im BGBl I 2000/58 kundgemacht.
Das ArbeitsrechtsanpassungsG 2000 BGBl I 2000/44 brachte kleinere Änderungen im IESG (eine Anpassung in der Auszahlungsbestimmung des § 7 Abs 8 sowie § 13b neu betreffend Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG samt Übergangsvorschrift).