Am 2.5.2000 erfolgte eine Einigung auf den Vorschlag einer RL zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr. Sie erfasst Transaktionen zwischen Unternehmen bzw zwischen diesen und öffentlichen Auftraggebern. Ua regelt die RL Zahlungsbedingungen (zB die Höhe von [Mindest-] Verzugszinsen, zulässige Vorschriften betreffend Verzugsschäden) und beschäftigt sich mit dem Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel sowie Verfahrensbelangen. Sobald die RL in Kraft tritt, muss sie innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.