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Die Kenntnis des Vertreters von der Benachteiligungsabsicht ist dem Vertretenen zuzurechnen

Judikatur ZIKZIK 2000/125ZIK 2000, 103 Heft 3 v. 25.6.2000

§ 2 AnfO

Die Kenntnis des Anfechtungsgegners ist vom Anfechtenden im Fall des § 2 Z 1 AnfO auch dann zu beweisen, wenn sich die Anfechtung gegen nahe Angehörige richtet. Dabei ist das Wissen des Widerstreitsachwalters dem Vertretenen zuzurechnen.

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