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Befriedigung fälliger Masseforderungen trotz Masseunzulänglichkeit

Judikatur ZIKZIK 2000/116ZIK 2000, 98 Heft 3 v. 25.6.2000

§ 47 Abs 2 KO, § 124 Abs 1 KO

Bei Masseunzulänglichkeit löst das Prinzip der rangmäßigen und verhältnismäßigen Befriedigung der Masseforderungen gem § 47 Abs 2 KO nicht das Prinzip der sofortigen Erfüllung von Masseforderungen ab, sondern lediglich jenes der vollständigen Befriedigung der Massegläubiger. Daher sind auch nach Eintritt der Masseinsuffizienz fällige Masseforderungen sogleich zu befriedigen.

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