Bei Untersuchung des Themas geht die Autorin kurz auf die Frage ein, welche Partei eines Leasingvertrags das Risiko der Lieferanteninsolvenz zu tragen habe. Sie vertritt, dass dies mangels anderer Vertragsregelung der Leasinggeber sei.
Bei Untersuchung des Themas geht die Autorin kurz auf die Frage ein, welche Partei eines Leasingvertrags das Risiko der Lieferanteninsolvenz zu tragen habe. Sie vertritt, dass dies mangels anderer Vertragsregelung der Leasinggeber sei.