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Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände bei Unternehmensfortführung

ZIK aktuellAndreas KonecnyZIK 2000/50ZIK 2000, 43 Heft 2 v. 25.4.2000

Das OLG Linzhat in seiner E vom16.02.20002 R 3/00z 1)1)Siehe in diesem Heft auf Seite 62, ZIK 2000/75.), die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Masseverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung stets zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Belohnung der Gläubigerschutzverbände einzubeziehen ist.

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