Mit Erlass des BMJ vom 9. 11. 1999 JABl 34 über die Einführung der Insolvenzdatei und den Entfall von Zustellungen nach dem Insolvenzverwalter-EntlohnungsG weist der BMJ darauf hin, dass ab 1. 1. 2000 sämtliche Schriftstücke und Beschlüsse in Insolvenzverfahren ausschließlich durch Aufnahme in die Insolvenzdatei öffentlich bekannt gemacht werden; Beteiligte, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, müssen in den Fällen des § 174 Abs 2 KO auf die damit verbundene Zustellwirkung und den Beginn der Rechtsmittelfrist hingewiesen werden. Weiters sind die Adaptierungen angeführt, die infolge des Entfalls einiger Zustellungen aufgrund des IVEG erforderlich wurden. Der Erlass vom 8. 4. 1992 JABl 20 über Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren wurde aufgehoben.