Im BMJ wurde 1998 unter Vorsitz von Abteilungsleiter Dr. Franz Mohr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die (zuletzt am 2. 2. 2000) Lösungsmöglichkeiten für einige Probleme erörtert, die in der Abwicklung von Privatkonkursen aufgetaucht sind. Diskussionspunkte sind insb die Konkurseröffnung bei Fehlen kostendeckenden Vermögens, wo Schuldner oft die von § 183 Abs 1 Z 3 KO geforderte Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren nicht bescheinigen können; die Vorgangsweise beim Scheitern von Zahlungsplänen, vor allem, wenn künftige Einkommensverbesserungen wahrscheinlich sind; praktisch häufige Unklarheiten bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Belassung der Eigenverwaltung vorliegen bzw ob strittige vertragliche Sicherheiten am Schuldnereinkommen bestehen; aber auch die unausweichliche Zinsen- und Kostenspirale, wenn ein Schuldner keine Konkurseröffnung erreicht. Die Diskussion soll letztlich in eine Reform münden, deren Verwirklichung für die laufende Gesetzgebungsperiode geplant ist.