Die Geltendmachung vorprozessualer Mahn- und Inkassospesen stellt schon seit längerem für alle in der Praxis mit dieser Materie Befassten eine schwierige Aufgabe dar, kann doch - wieIlleditsschon im Jahre 1997 anmerkte 1)) - “de facto jedes Landesgericht und jedes Oberlandesgericht in Österreich eine selbstständige Judikaturlinie zu der Geltendmachung vorprozessualer Mahn- und Inkassokosten vertreten".