§ 10 Abs 1 KO, § 13 KO
§ 29 GBG
Die Exekution auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung ist trotz Konkurseröffnung zu bewilligen und zu vollziehen, wenn der Exekutionsantrag davor gestellt wurde und das Exekutionsgericht gleichzeitig Grundbuchsgericht ist.