Bei Insolvenz eines Bauunternehmens stellt sich für dieses die Frage der Rückerstattung der Schlechtwetterentschädigung in dem Fall, dass dieses Entgelt vom IAG-Fonds getragen wurde und es sodann aus Anlass der Verteilung zu einer Ausschüttung (Rückzahlung) an den Fonds kommt.