§ 7 Abs 1 KO
§ 163 Abs 3 ZPO
Durch die Konkurseröffnung werden ex lege alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten auch im Stadium des Rechtsmittelverfahrens unterbrochen. (Anm: Die Begründung entspricht in diesem Punkt der oben wiedergegebenen in OGH 22. 4. 1998, 7 Ob 117/98a.)