vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständigkeitsabgrenzung Bezirksgericht/Gerichtshof nach § 182 KO

ZIK aktuellChristian BachmannZIK 1998, 190 Heft 6 v. 22.12.1998

Eigenverwaltung, fehlende Postsperre und ein Verfahren ohne (lästigen) Masseverwalter sind Anreiz, sich im Schuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht zu entschulden. Der weitreichende Gesetzeswortlaut des § 182 KO scheint hiefür auch die Tore zu öffnen. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, dass dem Gerichtshof ein breiterer Zuständigkeitsbereich verblieben ist, als es dem Gesetzeswortlaut nach den Anschein hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!