§ 1380 ff ABGB
§ 13 KSchG
§ 38 ff VersVG
§ 156 Abs 4 KO
§ 53 Abs 4 AO
Wird bei einem Prämienvergleich die Verbindlichkeit zu einer weiteren Zahlung mit einem erzug bei der ursprünglichen Leistung bedingt, so führt eine geringfügige, auf einen echenfehler zurückzuführende Minderzahlung, die sofort nach deren Bekanntwerden nacheholt wurde, nicht zum Entstehen der bedingten weiteren Forderung.