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EuGH zur Insolvenz-Entgeltsicherung - Anpassungsbedarf in Österreich?

ZIK aktuellRomana WeberZIK 1998, 118 Heft 4 v. 25.8.1998

Die RL 80/987 zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist regelmäßig Gegenstand von Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Durch die dazu ergangenen Entscheidungen des EuGH wurden einerseits grundlegende Prinzipien1)1) Erstmals zur Frage der Staatshaftung bei Nichtumsetzung einer Richtlinie EuGH 19.11.1991, Rs C-6/90 , Slg 1991, 5403, Francovich; zur Staatshaftung im Zusammenhang mit der RL 80/987 vgl auch EuGH 10.07.1997, Rs C-94/95 und C-95/95 - Bonifaci, Berto; EuGH 10.07.1997, Rs C-261/95 , Palmisani.) des Europarechts festgelegt, andererseits aber ebenso zahlreiche Detailfragen zur RL entschieden. So wurde im Jahr 1997 beispielsweise die umstrittene Frage, welcher Staat die Ansprüche von im Ausland tätigen Arbeitnehmern zu sichern hat, geklärt2)2) Vgl dazu EuGH 17.09.1997, Rs C-117/96 , Mosbaeck, RdW 1997, 679 = ZIK 1997, 190; Weber, Insolvenz-Ausfallgeld für im Ausland beschäf tigte Arbeitnehmer, RdW 1997, 408; Weber, Arbeitgeberstaat muß Insolvenz-Ausfallgeld für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zahlen, RdW 1997, 678.). Zwei weitere Urteile sollen im folgenden dargestellt werden, wobei die österreichische Gesetzeslage bzw die OGH-Rechtsprechung auf ihre RL-Konformität zu überprüfen ist.

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