Die RL 80/987 zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist regelmäßig Gegenstand von Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Durch die dazu ergangenen Entscheidungen des EuGH wurden einerseits grundlegende Prinzipien1)) des Europarechts festgelegt, andererseits aber ebenso zahlreiche Detailfragen zur RL entschieden. So wurde im Jahr 1997 beispielsweise die umstrittene Frage, welcher Staat die Ansprüche von im Ausland tätigen Arbeitnehmern zu sichern hat, geklärt2)). Zwei weitere Urteile sollen im folgenden dargestellt werden, wobei die österreichische Gesetzeslage bzw die OGH-Rechtsprechung auf ihre RL-Konformität zu überprüfen ist.