In der Entscheidung vom 27.11.1997, 8 Ob 2244/96z 1), hat der 8. Senat des OGH die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 UStG als Konkursforderung qualifiziert. Der für den Fiskus aufgrund dieser Entscheidung zu erwartende Ausfall hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, umgehend eine Adaptierung des Umsatzsteuergesetzes vorzunehmen. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 1998 soll § 12 Abs 14 UStG gestrichen werden. Statt dessen soll dem Veräußerer nunmehr die Möglichkeit eröffnet werden, bei Grundstücksumsätzen zur Steuerpflicht zu optieren.