Das IRÄG1997 hat das Lösungsrecht für die Arbeitsverhältnisse und die Qualifikation der Beendigungsansprüche neu geregelt. Die bisherigen Veröffentlichungen zum besonderen Lösungsrecht wegen der Konkurseröffnung gemäß § 25 Abs 1 Z 2 KO und bezüglich der Einreihung der Beendigungsansprüche bei Auflösung außerhalb des begünstigten Lösungsrechtes hinterlassen beim Rechtsanwender Ratlosigkeit. In dieser Arbeit wird versucht, die bisher aufgezeigten gegensätzlichen Standpunkte neu zu beleuchten, eigene Ergebnisse anzubieten und Anleitungen für die Praxis zu geben.