§ 452 ABGB
§ 189 Abs 3 HGB, § 190 HGB
Zessionsvermerke können bei einer reinen Speicherbuchhaltung nur dann iSd Gutachtens des OGH SZ 11/15 als „ohne weiteres leicht erkennbar“ qualifiziert werden, wenn sie auch jeweils in der OP-Liste (der Debitoren) aufscheinen, weil sich die Gläubiger des Zedenten im allgemeinen an diese Liste halten werden und erst aus ihr die Namen der Schuldner des Zedenten hervorgehen.