Der OGH ist jüngst auch für Österreich von der Anwendbarkeit der in Deutschland entwickelten Grundsätze über die eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung ausgegangen. Da ein Abgehen von dieser Judikatur nicht zu erwarten ist, soll sich dieser Beitrag nicht mit den kritischen Stimmen auseinandersetzen, sondern einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassungen geben, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Österreich insbesondere für den Bereich der Betriebsaufspaltungen erhebliche Bedeutung erlangen werden.