§ 1 Abs 1 IESG
§ 3 Abs 1 und 2 AVRAG, § 6 Abs 1 AVRAG
Wird ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, so kommt die Ausnahmeregelung des § 3 Abs 2 AVRAG nicht zur Anwendung, sodaß bei nachfolgendem Betriebsübergang die Arbeitsverhältnisse ex lege übergehen.