§ 183 Abs 1 Z 3 KO
Gem § 183 Abs 1 Z 2 KO ist für die Einleitung des Privatkonkurses ua neben einem zulässigen Zahlungsplan die Bescheinigung der Erwartung erforderlich, daß der Zahlungsplan erfüllt werde. Diese Voraussetzung ist nur bei einigermaßen realistischer Erwartung gegeben. Dazu reicht der Nachweis einzelner Zahlungen bei monatlichen Ausgaben, die das Einkommen weit übersteigen, nicht aus.